Komplementärtherapien werden von vielen Menschen ergänzend zur Schulmedizin genutzt. Die Kosten werden jedoch nur in bestimmten Fällen von einer Versicherung übernommen.
Zusatzversicherung statt Grundversicherung
In der Schweiz sind die meisten Komplementärtherapien nicht Teil der Grundversicherung. Ausnahmen gelten für einzelne ärztlich ausgeübte Methoden. Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an Therapien wie Akupunktur, Shiatsu oder Craniosacral-Therapie.
Anerkennung der Therapeutin oder des Therapeuten
Die meisten Versicherer setzen voraus, dass die Therapeutin oder der Therapeut bei einem Register wie EMR oder ASCA anerkannt ist – und zwar für die Methode, die Sie in Anspruch nehmen. Fragen Sie die Praxis und Ihre Versicherung vor Behandlungsbeginn.
Die Angaben zu Anerkennungen in den Profilen stammen von den Praxen selbst und werden von uns nicht geprüft.
Tipps
- Klären Sie die Kostenübernahme vor der ersten Sitzung schriftlich mit Ihrer Versicherung.
- Komplementärtherapien ersetzen keine ärztliche Abklärung und Behandlung.
Komplementärtherapien entdecken
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Angaben zu Kosten und Versicherung können sich ändern – klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Versicherung.