Wer psychisch belastet ist, möchte schnell Unterstützung – und nicht lange über Formulare nachdenken. Dieser Überblick zeigt, wie die Kostenübernahme für Psychotherapie grundsätzlich funktioniert und worauf Sie achten sollten.
So funktioniert es in der Schweiz
Seit Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbständig über die Grundversicherung abrechnen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt (sogenanntes Anordnungsmodell).
- Anordnung: Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen, Psychiater:innen und weitere berechtigte Fachärzt:innen können Psychotherapie anordnen. Eine Anordnung umfasst eine begrenzte Anzahl Sitzungen; für eine längere Therapie braucht es eine erneute Anordnung und ab einer bestimmten Dauer die Zustimmung der Versicherung.
- Kosten: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
- Ohne Anordnung: Sie können eine Psychotherapie auch selbst bezahlen. Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an Therapien, die nicht über die Grundversicherung laufen.
Ärztliche Psychotherapie bei Psychiater:innen wird ebenfalls über die Grundversicherung abgerechnet.
Tipps für die Suche
- Fragen Sie bei mehreren Praxen gleichzeitig an – über das Kontaktformular auf jedem Profil geht das schnell.
- Achten Sie auf die Abrechnungsangaben im Profil (Grundversicherung, Zusatzversicherung, Selbstzahler).
- Die persönliche Passung ist wichtig. Ein Erstgespräch zeigt, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen.
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Häufige Fragen
Brauche ich eine Überweisung für Psychotherapie?
Für die Abrechnung über die Grundversicherung braucht es bei psychologischen Psychotherapeut:innen eine ärztliche Anordnung. Als Selbstzahler:in nicht.
Was tun in einer akuten Krise?
Wenden Sie sich in einer akuten Krise sofort an den Notruf, eine psychiatrische Notaufnahme oder eine Krisenhotline. Ein Therapieverzeichnis ersetzt keine Notfallversorgung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Angaben zu Kosten und Versicherung können sich ändern – klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Versicherung.